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Musiklabels verlieren gegen Baidu

 

Verlinkung zu kostenlosen Songs verletzt nach Auffassung des Gerichts nicht die Urheberrechte der vier großen Musikkonzerne.

(Wien, 2.1.2008) In zweiter Instanz sind die internationalen Plattenfirmen Universal, EMI, Warner und Sony BMG mit ihrer Klage gegen den chinesischen Suchmaschinenbetreiber Baidu erneut gescheitert. Der Hohe Gerichtshof in Peking ortete keine Urheberrechtsverletzung. Baidu bleibt somit eine Strafzahlung in der Höhe von rund 150.000 Euro und eine öffentliche Entschuldigung erspart.

Die vier großen Musikkonzerne verklagten den Suchmaschinenbetreiber, weil Baidu angeblich 137 Musikstücke illegal zur Verfügung stellte. Die Vertreter des chinesischen Marktführers machten vor Gericht erfolgreich geltend, dass die Website lediglich Links herstellte.

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