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Die Ansprüche des Internethändlers auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen wurden für nichtig erklärt.
(Wien, 10.12.2007) Das Europäische Patentamt (EPA) hat das sogenannte Geschenkpatent des Online-Händlers Amazon widerrufen. Das im April 2003 erteilte Patent sicherte Amazon gewisse Schutzansprüche auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen. Dagegen erhoben der Internetblumenhändler Fleurop, die Gesellschaft für Informartik sowie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) Einspruch.
"1-Klick"-Ableger Das umstrittene Patent ist ein Ableger des "1-Klick"-Verfahrens, mit dem sich das US-Unternehmen die Abwicklung eines Online-Bestellvorgangs mit nur einem Mausklick weltweit sichern wollte. In Europa wurde es nie zugelassen. Im aktuellen Fall begründete das EPA den Widerruf hauptsächlichen durch den fehlenden "innovativen Schritt", welcher für den Anspruch auf Patentierung erforderlich ist.
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