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Die französische Auktionsbehörde sieht den Verbraucher von eBay nicht genug geschützt und fordert ein Auktionsverbot.
(Wien, 5.11.2007) In Frankreich wacht der Rat für Versteigerungen (Conseil des ventes) über die korrekte Vorgehensweise von Auktionshäusern. Bei eBay ortet er nun grobe Verstöße und verlangt eine Sperre des Online-Dienstleisters. eBay würde seine Pflichten gegenüber Käufern und Verkäufern nicht wahrnehmen und erfülle nicht die Verbraucherschutzgarantien, die Auktionshäuser üblicherweise wahrnehmen müssen. So käme es zu regelmäßigen Betrugsfällen, bei welchen Käufern mit Fälschungen oder nie eingetroffener Ware über den Tisch gezogen werden.
Kein Auktionshaus Die Internetplattform weist alle Anschuldigungen von sich und beruft sich auf seinen angeblichen Status als Zwischenhändler. "eBay hat einen neuen Weg für den Kauf und Verkauf erfunden, auf den sich zehn Millionen Franzosen eingelassen haben und der nicht mit dem eines normalen Auktionshauses zu vergleichen ist", lies das Unternehmen in einer Stellungnahme wissen. So gebe eBay beispielsweise kein Mindestgebot vor.
Nicht nur eBay Die französische Auktionsbehörde betont ausdrücklich, den Online-Handel grundsätzlich zu begrüßen, die Rechte des Verbrauchers müssen allerdings gewahrt werden. Vergangenen Monat wurde bereits eine Klage gegen die Online-Gebrauchtwarenbörse Carsat eingereicht. Ein Urteil steht noch aus.
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