(29.1.2012, 17:01) ACTA wurde in den vergangenen Jahren und Monaten hinter einem Nebelvorhang verborgen, der noch immer nicht gelüftet ist. Der Vertragstext wurde erst dann veröffentlicht, als die Abgeordneten zum EU Parlament dies ziemlich massiv gefordert haben und er ohnehin bereits im Internet geleakt wurde.
Die Lobbying Agenturen verfolgen weiter höchst intensiv ihre Vernebelungstaktik und sprechen aktiv Journalisten an, die sich kritisch äußern. So erhielt ich etwa vom „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche - VAP“ ein Mail: „Die heftigsten Kritiken gegen ACTA basieren auf verdrehte Interpretationen des Vertragstextes. Tatsächlich sind die in gewissen Medien und Blogs verbreitete panikmachende Behauptungen unbegründet“, heißt es darin.
Die VAP wird von der MPAA (Moving Picture Association of America) als Partner in Österreich bezeichnet. Deren CEO sagte kürzlich sinngemäß in Richtung der USA Politiker: ‚Ihr habt Geld von uns bekommen, also macht bitte auch unsere Gesetze‘. Mit diesen Leuten arbeitet also die VAP zusammen.
Im Mail wird dann weiter behauptet:
Fazit 1. ACTA soll keine neuen Gesetze schaffen. Die Unterzeichner verpflichten sich zur Durchsetzung von bestehenden Gesetzen.
Fazit 2. Grundrechte und Freiheiten sind durch ACTA nicht bedroht.
Fazit 3. Der Zugang zum Internet wird durch ACTA nicht eingeschränkt.
Ist davon irgendetwas wahr? Ich fürchte, nein. ACTA enthält ein detailliertes Reglement, von denen sehr vieles gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. So sollen Staaten Internet Provider dazu anhalten mit den Contentverwertern Verträge zur Überwachung, Filterung und Sperrung des Internetverkehrs abzuschließen.
Es soll einen "Gold Standard" für den Kampf gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen etablieren. Die Formulierungen in dem Abkommen sind jedoch vage und deuten massive Eingriffe in die Grundrechte an: Unter anderem soll Zensur schon auf Providerebene stattfinden. Das Abkommen drängt Provider zur Überwachung ihrer Netzwerke. Somit werden die Rechte der Urheberrechtsverwerter gegenüber Grundrechten wie Meinungsfreiheit, Privatsphäre oder Datenschutz bevorzugt.
Hier wird also das, was in einem Rechtsstaat Gerichten obliegt, plötzlich der Contentindustrie zugestanden. In einem am 24.11.2011 ergangenen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Sperren von Internetverbindungen zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen unzulässig sei. Der EuGH urteilte, dass Netzsperren bei Urheberrechtsvergehen mit dem Grundrecht auf freie Kommunikation nicht vereinbar seien, und gegen mehrere EU-Richtlinien verstoßen.
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat gemeinsam mit dem Journalisten Markus Beckedahl im Online Spiegel einen ausgezeichneten Artikel veröffentlicht, in dem darauf hingewiesen wird, dass ACTA eine ganze Reihe von rechtswidrigen aber sehr vagen Formulierungen enthält.
Die Konkretisierung dieser vagen Formulierungen, sei den dazugehörigen Verhandlungsprotokollen zu entnehmen, die aber bis heute nicht offengelegt wurden. Und die auch den Parlamentariern, die darüber abstimmen sollen, unbekannt sind. „Doch nach wie vor fehlen wichtige Teile, um die Reichweite des Abkommens überhaupt wirklich verstehen zu können. Das ist symptomatisch für den Acta-Prozess: Nichts wird freiwillig veröffentlicht, von demokratischer Willensbildung und Entscheidungsfindung kann keine Rede sein“, heißt es in dem Spiegel Artikel.
( )© Telekom-Presse
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Suchbegriffe: Warum ACTA so schädlich und undemokratisch ist