(28.06.2011; 14:00) Beim Bezirksgericht Wolfsberg ist ein Strafverfahren wegen eines Facebook-Kommentares anhängig. Ein Vater verklagte seine Tochter weil sie ihn über Facebook beleidigt hat. Diesem Verfahren geht ein längeres Unterhaltsverfahren voraus und in diesem kam es im Februar 2011 bezüglich der Überweisungsmodalitäten zwischen Vater und Tochter zu unterschiedlichen Ansichten.
Über das Verhalten des Vaters entrüstet schrieb die 18-Jährige auf der Social-Network Plattform Facebook den Kommentar "Ich verstehe es nicht, warum unser Vater das größte Arschloch ist, welches frei herumrennt auf dieser Welt". Nachdem der Kindesvater diesen Kommentar gelesen hatte, brachte er, weil er sich beschimpft und verspottet fühlte, eine Privatanklage im Sinne des § 115 StGB beim Bezirksgericht Wolfsberg ein. Ein weiterer Grund war auch, dass die Tochter zwar den Kommentar gelöscht hatte, sich aber nicht für die Äußerung bei ihm entschuldigte.
Ob Facebook-Kommentare nunmehr dazu geeignet sind den Tatbestand einer Beleidigung
im Sinne des Strafgesetzbuches zu erfüllen, muss nunmehr das Bezirksgericht Wolfsberg entscheiden. Diese Entscheidung muss unabhängig von der Tatsache geschlossen werden, dass ein Kindesvater diese Klage zum Anlass nimmt, die gerichtliche Bestrafung seines Kindes wegen eines derartigen Kommentars zu fordern.