US-Wettbewerbsbehörden gegen Kauf von T-Mobile durch AT&T

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US-Wettbewerbsbehörden gegen Kauf von T-Mobile durch AT&T

 
 

Die Federal Communications Commission (FCC) spricht sich gegen den Kauf von T-Mobile durch AT&T aus. Damit würde der Wettbewerb in den USA behindert und Jobs verloren gehen. Die europäischen Pläne der Deutschen Telekom werden dadurch nicht eben gefördert.

 

(22.11.2011, 23:22) Die Deutsche Telekom hatte am 28. März dieses Jahres den Verkauf der US-Mobilfunktochter an AT&T bekannt gegeben. Damit wäre aus der bisherigen Nummer 2 eine klare Nummer 1 geworden. AT&T hat 95 Millionen Kunden, Verizon 100 Millionen und T-Mobile US 35 Millionen. Damit wird AT&T auch die klare Nummer 1 bei der Kundenzahl. Die Nummer 3, Sprint, liegt mit 50 Millionen Kunden nun bereits weit hinten.

Damit war von Anfang an klar, dass es sicher nicht ganz einfach sein wird, die Wettbewerbsbehörde zur Genehmigung der Akquisition zu bewegen. Gegen den Deal hatte sich natürlich sofort Widerstand geregt und zwar nicht nur aus der unmittelbaren Branche, sondern auch Unternehmen wie Google, Microsoft, eBay, Yahoo und Facebook hatten sich dagegen ausgesprochen.

Heute wurde bekannt, dass sich nach dem US-Justizministerium auch die FCC dagegen ausgesprochen hat. Es muss allerdings noch zu einem Hearing kommen, in dem beide Unternehmen ihre Standpunkte darlegen können. Der Merger wurde in einer noch nicht dagewesenen Konzentration von Marktmacht münden. Die FCC zieht insbesondere in Zweifel, dass AT&T dadurch ihr 4G-Netz schneller realisieren könnte. Auch befürchtet man, dass dadurch Jobs verloren gehen würden, da AT&T natürlich alle Doppelbesetzungen streichen würde.

Als Kaufpreis wurde 28 Milliarden Euro vereinbart. Damit wollte die Deutsche Telekom Kredite abbauen und den Zusammenschluss mit der Mobilfunktochter der France Telecom, Orange, finanzieren. Dieser Plan lässt sich nun möglicherweise gar nicht realisieren. Was durchaus auch im Interesse der US-Branche liegt, die kein Interesse an einem europäischen Mega-Carrier hat.

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