(05.08.2011, 09:00) Vergangene Woche wendete sich ein Schweizer Gericht an Facebook, um einen bestimmten Account zu sperren. Jascha Schneider, Medien- und Wirtschaftsanwalt sowie Vertreter der betroffenen Klägerin, betrachtet das Urteil als wegweisend. Die Frage an das Schweizer Gerichtet lautete dabei, ob es einem Betroffenen zuzumuten ist, die Geschäftsbedingungen von Facebook zu akzeptieren und gleichzeitig persönlichen Schutz erwarten zu dürfen.
Das Schweizer Gericht verneinte diese Frage. Ansonsten wäre der Fall vor ein amerikanisches Gericht gekommen. Facebook wurde über eine Tochtergesellschaft in Irland angeklagt. Anwalt Schneider sieht dabei künftig notwendige Änderungen bei Facebook, die vor allem die Geschäftsbedingungen betreffen.