(28.9.2011, 14:15) Nach dem Facebook nur einen Teil der Nutzerdaten herausgegeben hat und die Studentengruppe diese veröffentlicht hat, sagt Facebook nun, dass weitere Daten der Nutzer „Geschäftsgeheimnisse“ von Facebook wären. Auch wären weitere Daten „überproportional schwierig“ zu übermitteln und „geistiges Eigentum“ von Facebook.
Interessant dabei ist, dass es sich hier gerade um die „heiklen“ Informationen handelt, wie z.B.:
- Daten aus Facebooks Gesichtserkennungsprogramm
- Daten welche Facebook über Nutzer auf externen Webseiten sammelt (über den „Like Button“)
- Daten aus dem „Friend Finder“ und dem „synchronisieren“ von Handys mit Facebook, oder
- Daten aus diversen Arten der Verhaltensanalyse.
Aber auch banale Information wie z.B. „Likes“ (dt.: „Gefällt mir“) oder Einladungen zu „Gruppen“ sind für Facebook Ireland Ltd. anscheinend zu schwer zu übermitteln oder sogar ein „Geschäftsgeheimnis“.
Gesetzliche 40-Tage-Frist ignoriert
Gleichzeitig haben heute viele Nutzer, die ihre Daten ebenfalls angefordert haben, eine E-Mail erhalten, in der Facebook mitteilt, dass wegen der großen Zahl von Anfragen die gesetzliche Frist von bis zu 40 Tagen nicht eingehalten wird und es zu „erheblichen Verzögerungen“ kommt. Diese Frist ist heute bei den ersten Anfragen nach der Aktion von „Europe versus Facebook“ abgelaufen. Erst in den letzten Tagen dürfte es wirklich große Zahlen an Anfragen angefallen sein.
Reaktionen.
Die Gruppe ist bereits im Kontakt mit der irischen Behörde um eine Lösung zu erarbeiten. Da Facebooks Aussagen rechtlich unhaltbar sind, wird weiter gegen Facebooks Verhalten vorgegangen. Es wird vermutet, dass Facebook nach den ersten 22 Anzeigen gegen deren Geschäftspraktiken keine weiteren Beweismittel liefern will.
Bei Google+ wird sich die Sachlage nicht wesentlich unterscheiden. Google behandelt ja sogar die Eingaben seiner User in die Suche als sein geistiges Eigentum.