(05.11.2011, 18:00) Das Landgericht in Mannheim hat mit dem Verkaufsverbot für iPhones und iPads ein gewaltiges Blätterrauschen im digitalen Zeitungswald verursacht (unser Bericht). Und wie in solchen Fällen üblich, gibt es einerseits falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Berichte und andererseits Spekulationen über die Hintergründe.
Falsch ist sicherlich, wie der europäische Ableger von Engadget titelt „Folgenloser Sieg von Motorola…“. Ebenso falsch ist auch die häufig verbreitete Ansicht, das Urteil habe keine Auswirkungen, da nur Apple Inc aber nicht die Apple GmbH betroffen sei. Falsch ist das deshalb, denn es ist etwa für die Internetadresse apple.de eben die Apple Inc als Eigentümer eingetragen und obendrein wird man sowieso an apple.com/de weiter geleitet. Folgenlos kann es sicher nicht sein, wenn Apple keine iPhones und iPads mehr nach Deutschland liefern darf. Allerdings scheint Apple das Urteil bisher einfach zu ignorieren, denn ein Kauf eines iPhone mit deutscher Lieferadresse über die Website apple.de ist nach wie vor problemlos möglich.
Falsch ist sicher auch die These, die Florian Müller in seinem Foss-Patents-Blog vertritt, Apple habe dies absichtlich getan um die angeblich anlaufende Untersuchung gegen Samsung nicht zu gefährden. Ich halte diese Behauptung für völlig absurd, denn Apple würde niemals ein mehrmonatiges Verkaufsverbot im größten Markt Europas in Kauf nehmen und dann eröffnet die Kommission möglicherweise nicht mal eine offizielle Untersuchung. Um was es bei der EU-Untersuchung gehen könnte, ist hier und hier beschrieben.
Florian Müller wird ja von verschiedenen Seiten vorgeworfen, er sei ein Microsoft Lobbyist. Microsft geht mit allen Mitteln gegen Android, Google und Linux vor. Tatsächlich verhält sich Müller in seinen englischen Kommentaren oft anders als in den deutschen. So sagte Müller zu der Motorola Sache zu Golem.de: "Auf jeden Fall ist es nicht Usus in Deutschland, als beklagte Partei Fristen verstreichen zu lassen und sich erst nach einem Versäumnis-Urteil allmählich mit der Klage auseinanderzusetzen. Irgendetwas an diesem Fall bereitet Apple offensichtlich Probleme."
Auch meine zuerst in dem Bericht geäußerte Vermutung, Apples Rechtsabteilung habe wegen Vielzahl der Klagen und Prozesstermine diesen einfach übersehen, ist nicht sehr plausibel. Doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass es Fehler gegeben hat, wie etwa eine falsche Termineintragung.
Eine plausiblere Möglichkeit scheint mir dagegen zu sein, dass die Patente von Motorola so werthaltig sind, dass Apples eine Niederlage für sehr wahrscheinlich hielt. Um einem Sachurteil zu entgehen, in dem sowohl die Gültigkeit der Patente, als auch die Verletzung dieser bestätigt worden wäre, nahm man das Versäumnis-Urteil in Kauf, in dem ja keine Beurteilung über die Sache selbst enthalten ist.
Bei den beiden Patenten handelt es sich um Europäische Patente EP 1 010 336 BI (hier als pdf) (entspricht U.S. Patent No. 6,359,898) und EP 0 847 654 (entspricht U.S. Patent No. 5,754,119), die nach einem deutschen Urteil somit auch rasch in anderen europäischen Ländern geltend gemacht werden können. Und da es die Patente auch in den USA und einigen anderen großen Länderngibt, könnte Motorola mit Präzedenzen auch dort rasch erfolgreich sein.
In dem ersten Patent kann man nachlesen, dass das patentierte Verfahren keinesfalls für irgendwelche UMTS-Standards benötigt wird, wie Müller in seiner Anti-Google Agit-Prop immer behauptet hatte. Es geht vielmehr um Synchronisierung von mehreren aufeinanderfolgenden Nachrichten innerhalb eines Gerätes und die Herstellung von Verbindungen zwischen ihnen (die Beschreibung des Verfahrens im Urteil siehe unten). Da geht es offenbar um die Gruppierung von Nachrichten, die per Mail, SMS, Chat (iMessages) oder ähnlichem versendet werden. Und das geschieht mit Sicherheit sowohl in den iPhones als auch im iPad. Und damit wird verständlich, warum Apple eine Verurteilung fürchten musste.
Jedenfalls scheint mir die Absicht Apples einem inhaltlichen Urteil durch das Versäumnis-Urteil auszuweichen noch immer als plausibelste Variante.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass in der EU dieses Patent nie gewährt hätte werden dürfen. Software Patente sind mit gutem Grund ungesetzlich und das ist ein Software Patent. Das Patent ist noch dazu vom Inhalt her mindestens genauso lächerlich wie die Patente von Apple und die Erfindungshöhe wohl kaum mehr messbar, wie bei den Patenten, die Apple gegen seine Konkurrenten ins Spiel gebracht hat.