Google verteidigt sich

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Google verteidigt sich

 
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Der Weltkonzern hat mittlerweile zu den kritischen Stimmen, die der Vergleich hervorgerufen hat, Stellung bezogen. Die ISPA hält an einer Data-Retention-Richtlinie fest und kritisiert Googles Vergleich.

(Wien, 16.2.2009) Mittlerweile hat der Weltkonzern zu den kritischen Stimmen, die hinsichtlich des Vergleiches von Google laut wurden, Stellung bezogen.

 

Googles Verteidiung: "Respektieren Copyright"

Santiago de la Mora, Head of Google Book Search EMEA, verteidigt den Globalplayer: "Wir haben den Standpunkt der österreichischen IG Autorinnnen Autoren bereits zur Kenntnis genommen, sind von dem Vorhaben dieser informiert und sehen die Sache etwas anders. Google respektiert das Copyright der Autoren und hat seine Büchersuche-Datenbank auf jeden Fall in Hinblick darauf abgestimmt. Die Datenbank kommt prinzipiell vor allem den Autoren zugute, denn der Absatz ihrer Werke wird durch das Bewerben von Google in der Datenbank eigentlich nur forciert. In der Google-Büchersuche scheint außerdem nicht einmal die komplette Seite eines Buches auf, ohne dass sich Google vorher die explizite Zustimmung des Rechteinhabers einholt. Auch in Hinblick auf unser letztes Abkommen, welches wir zwischen dem Schriftstellerverband und der Association of American Publishers geschlossen haben, werden wir mit allen Rechteinhabern zusammenarbeiten und darauf achten, keine Copyright-Verletzungen zu begehen. Derzeit führen wir Verhandlungen mit Autoren und Herausgebern in Europa und sind darum bemüht, ihnen ähnliche Services wie den US-Bürgern anzubieten."

 

Stellungnahme der ISPA: "Negatives Signal an die Branche" 

Anders sieht die Sache auch die ISPA: Der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft, die sich dafür einsetzt, geltendes Urheberrecht "Internet-fit" zu machen, betrachtet Googles Vorgehensweise, einen Urheberrechtsvergleich anzustreben, als negatives Beispiel für die Digital Content Branche. Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, meint dazu: "Das Vorgehen von Google in Zusammenhand mit Urheberreichten bei seinem Library Project sendet ein eindeutig negatives Signal an die Branche, denn die nunmehr vorexerzierte Praxis des nachträglichen Sanierens von Urheberrechtsverletzungen erschüttert das Vertrauen in ein weltweit sehr harmonisiertes Rechtssystem und könnte zur Nachahmung verleiten."

 

Ehrenkodex: Content einer Seite darf nicht wortwörtlich übernommen werden

 Die digitale Content-Industrie verfügt über einen Ehrenkodex, der auf der europäischen und nationales Gesetzeslage beruht und vorsieht, nie den Content einer Seite - auch nicht auszugsweise - wortwörtlich zu übernehmen, ohne dass nicht vorher mit dem Rechteinhaber die Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt wurde. Eine auszugsweise Zitierung mit Quellenangabe ist bekannterweise zulässig.

 

Die ISPA bezieht zu Googles Vergleich klar Stellung: "Keinesfalls", so Wildberger, "darf eine einseitige Beschneidung der Rechte durch ein Unternehmen stattfinden, welches meint, aufgrund seiner Marktgröße Rechteinhaber durch eine Strategie der vollendeten Tatsachen enteignen zu können".

 

Data-Retention-Richtlinie  

Zeitgleich hat die ISPA die Entscheidung der Infrastrukturministerin Bures befürwortet, die das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte der Uni Wien mit dem Entwurf eines Gesetzesvorschlages zu einer Data-Retention-Richtlinie beauftragt. Bereits im Jahr 2007 hat die ISPA in einem Data-Retention-Positionspapier festgelegt, dass sie eine zentrale Speicherung der gesammelten Daten kategorisch ablehnt und das Recht für eine Speicherung ausschließlich dem Provider zugesteht.

 

Googles weitreichende Arme

Der Welt-Staubsauger

Amerikanische Anmaßungen

 

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