E-Books erobern zunehmend den Literaturmarkt. Mit dem Erfolg kommen aber auch erste Bedenken, ob der Branche das gleiche Schicksal blüht, wie der Musikindustrie. Telekom Presse hat mit Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, Experte im Bereich Wirtschaftsrecht, über die aktuelle Rechtslage gesprochen.
Telekom Presse: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es momentan bezüglich des Urheberrechts-Schutzes im E-Book-Segment?
Johannes Öhlböck: Ein E-Book genießt nach dem Urheberrechtsgesetz den Schutz als Sprachwerk. Damit ist das E-Book Print-Werken gleichgestellt. Das Urheberrechtsgesetz stellt insofern nicht auf das Trägermaterial ab, sondern einzig darauf, ob eine 'eigentümlich geistige Schöpfung' vorliegt. Das Urheberrechtgesetz, ein Gesetz aus dem Jahr 1936, gibt Autoren von E-Books als 'Schöpfer' ihres Werkes umfassende Rechte. Hat der Urheber einen Dritten nicht berechtigt, etwa durch einen Lizenzvertrag, das E-Book, ins Internet zu stellen, stellt dies eine Verletzung der Rechte des E-Book-Autors dar. Derjenige, der die Rechte des E-Book-Autors verletzt hat mit empfindlichen Nachteilen zu rechnen. Zu denken ist an eine Unterlassungsklage (Streitwert 36.000 Euro) kombiniert mit einer einstweiligen Verfügung, Schadenersatz, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung. Zusätzlich hat der E-Book-Autor die Möglichkeit, den Rechtsverletzer strafrechtlich zu verfolgen. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe.
Telekom Presse: Ist der praktische Schutz durch das Digital Rights Management ausreichend?
Johannes Öhlböck: Autoren von E-Books sind durch die Technikneutralität des Urheberrechtsgesetzes sehr gut geschützt. Sie können gegen jedermann vorgehen, der ihr E-Book ohne entsprechende Einwilligung zum öffentlichen Abruf im Internet zur Verfügung stellt. Die Digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM) unterstützt Autoren von E-Books in der Wahrnehmung ihrer Rechte, da sie durch DRM-Verfahren die Nutzung und Verbreitung ihrer E-Books kontrollieren können. Der durch Gesetz und DRM gewährte Schutz ist aktuell ausreichend.
Telekom Presse: Könnte Autoren und Autorinnen durch die Verbreitung von E-Books das gleiche Schicksal blühen wie Musikern, die um ihre Einnahmen durch illegale Downloads fürchten?
Johannes Öhlböck: Die Erfahrung zeigt, dass nicht nur jene oft illegal kopiert werden, die erfolgreich sind, sondern auch jene, die ihre Werke nicht schützen beziehungsweise die Verletzung ihrer Rechte nicht verfolgen. E-Book-Autoren müssen daher auch künftig – gestützt durch das Urheberrechtsgesetz, flankiert von DRM – in der Lage sein, Verletzungen ihrer Rechte wahrzunehmen.
Telekom Presse: Welche Regelungen müssten getroffen werden, um einen Worst Case zu verhindern?
Johannes Öhlböck: Die Medaille hat auch hier zwei Seiten. So einfach es ist, fremde Inhalte mit Kopieren und Einsetzen zu übernehmen, so einfach ist es – mit Hilfe entsprechender Software – jene aufzustöbern, die unberechtigt in fremde Rechte eingegriffen haben. Das Urheberrechtgesetz und DRM bieten Autoren von E-Books – kombiniert betrachtet – praktisch höchst effektive Mittel zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Der Worst Case ist die Übernahme des gesamten E-Books in einer eigenen Print- und/oder Online-Publikation. Dieser Worst Case lässt sich – wie andere Rechteverletzungen auch – nie vollständig verhindern. Es geht vielmehr darum, E-Book-Autoren Mittel in die Hand zu geben, um Rechteverletzungen zu verfolgen.
Telekom Presse: Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Kanzlei bisher diesbezüglich gemacht?
Johannes Öhlböck: Es zeigt sich, dass kopiert wird was das Zeug hält. Das trifft allerdings vor allem Texte (Aufsätze, Produktbeschreibungen, …) auf Websites und weniger ganze E-Books. Man nimmt es mit dem geistigen Eigentum von Autoren nicht so genau, ganz nach der Devise: Was man kopieren kann, das darf man auch. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden Literatur und Kunst zu schützen. Es ist meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis sich in den Köpfen der Menschen durchgesetzt hat, dass das unzulässige Kopieren fremder E-Books genauso rechtswidrig ist, wie alle anderen Methoden um urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen. Die Kreativen brauchen den Schutz des Urheberrechtgesetzes. Eine Einschränkung ihrer Rechte wäre fatal.
Telekom Presse: Welche Probleme zeichnen sich bisher ab?
Johannes Öhlböck: Ich nehme eine Verlagerung der (bekanntgegebenen) Herkunftsländer der Rechteverletzer wahr. Das reicht von Zentralasien oder dem Nahen Osten bis nach Übersee. Vielfach werden diese Adressen gezielt dafür eingesetzt, um dem Rechteinhaber gleich zu Beginn mitzuteilen, dass die Rechtsverfolgung in diesem Fall nicht einfach wird. Hier liegt auch die Crux: Man erwischt die großen Fische, die beinahe im industriellen Stil Rechte verletzen, gar nicht oder nur sehr schwer. Daher schlägt man bei jenen, derer man habhaft wird – haben sie auch nur kleine Passagen kopiert – umso härter zu.
Telekom Presse: Vielen Dank für das Gespräch!
Was Mirjam Berle, Unternehmenssprecherin bei der Buchhandelskette Thalia, und Thomas Zauner von der Verlagsgruppe Ueberreuter zur aktuellen Situation am E-Book-Markt sagen, finden Sie hier.
Tipp: http://www.raoe.at/
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