Der Fall Megaupload könnte in den USA nie vor Gericht kommen

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Der Fall Megaupload könnte in den USA nie vor Gericht kommen

 
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Ein US-Richter ist der Meinung, dass es aufgrund eines Verfahrensfehlers nie zu einer Anklage gegen Megaupload in den USA kommen würde.

 

(21.04.2012; 10:30) Ein US-Richter schockte das FBI mit einer Bemerkung zum Megaupload-Fall. Seiner Meinung nach würde es nie zu einem Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten kommen. Die US-Regierung beschuldigt Kim Dotcom und den Rest der Unternehmensführung von Mega Conspiracy einen kriminellen Betrieb zu führen.

 

In der Anklageschrift zu diesem Fall sind viele Vorwürfe zu finden. Den Angeklagten wird vorgeworfen eine kriminelle Verschwörung betrieben zu haben um Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen. Ebenso werden ihnen eine Verschwörung zur Geldwäsche sowie tatsächliche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Die Strafverfolgung erhofft sich eine Verurteilung von Megaupload in den USA, doch neueste Mitteilungen scheinen diese Hoffnung nicht wahr werden zu lassen.

 

Der US-Richter O’Grady, der diesen Fall bearbeitet hat, erklärt ernsthafte Zweifel daran, ob es jemals zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Grund für diese Zweifel sind Verfahrensfehler während der Untersuchung. Der Richter informierte das FBI, dass Megaupload niemals mit Strafanzeigen, die eine Voraussetzung für eine Gerichtsverhandlung sind, konfrontiert worden sei.

 

Der Anwalt von Megaupload Ira Rothken erklärte, dass im Gegensatz zu Menschen Unternehmen nicht außerhalb der US-Jurisdiktion verklagt werden können. Aus diesem Grund ist Rothken auch der Ansicht, dass das Unternehmen in den Vereinigten Staaten nicht verklagt werden kann. Da es hier nicht seinen Firmensitz hat und daher nicht unter die US-Gerichtsbarkeit fällt. Der Anwalt versteht daher auch nicht, warum die US-Behörden dieses Problem außer Acht gelassen haben.

 

Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass laut Richter O’Grady der Fall Megaupload in gewisser Weise in der Luft hängt. Sollte diese Tatsache eine Gerichtsverhandlung gegen Megaupload in den USA verhindern, hätte dies weitreichende Auswirkungen. Besonders da es sich nicht um den ersten Verfahrensfehler handelt.

 

Im vergangenen Monat erklärte das Höchstgericht von Neuseeland, dass der Bescheid, mit dem das Eigentum von Dotcom für null und nichtig erklärt wurde, niemals ausgestellt hätte werden dürfen. Der Fehler wurde im Jänner gemacht als die Polizei um eine gerichtliche Anordnung ansuchte, um damit das Eigentum von Dotcom zu beschlagnahmen. Der Polizeichef hat in diesem Fall um keine vorläufige einstweilige Verfügung sondern um eine ausländische einstweilige Verfügung angesucht.

 

Die genauen Auswirkungen dieser Entwicklungen werden in der nahen Zukunft deutlich werden.

 

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