Amerikanische Anmaßungen

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Amerikanische Anmaßungen

 

Die neuesten Aktivitäten von Google und US-Gerichten übertreffen sogar die übelsten Praktiken der Bush-Administration.

(Wien, 10.2.2009) Am Wochenende erschienen in österreichischen Tageszeitungen Inserate, in denen Google Rechteinhaber an Büchern oder Druckwerken aufforderte, sich zu einem Vergleichsverfahren bei einem Gericht in Minneapolis zu äußern. Ansonsten würde man sich berechtigt sehen den Inhalt der Bücher einzuscannen und im Internet zu verbreiten. Der Eigentümer der Copyrights erhalte dann 63 Prozent der Erlöse - die Google nach Lust und Laune festlegt. Google macht aber seine Umsätze bekanntlich nicht durch den Verkauf kostenpflichtiger Inhalte, sondern durch die zugeschaltete Werbung - 63 Prozent von 0 Euro sind aber noch immer Null Euro.

 

Das ist in mehrfacher Hinsicht eine ungeheuerliche Anmaßung.

 

Die Copyrights eines Autors sind durch Gesetze geschützt. Es kann nicht sein, dass der Autor von sich aus aktiv werden muss um den Schutz aufrecht zu erhalten. Was wenn er am Sonntag die Zeitungsanzeige nicht gesehen hat und nicht regelmäßig die Webseiten von Google nach Anschlägen auf seine Rechte durchsucht?

 

Amerikanische Gerichte haben offensichtlich die Tendenz sich über die Rechtsordnung des Restes der Welt hinweg zu setzen. Wenn etwas nach US-Recht zulässig ist, dann heißt das noch lange nicht, dass man in anderen Ländern existierendes Recht brechen kann. Das gilt auch für amerikanische Gerichte. Was Google und das amerikanische Gericht sich hier leisten ist ja noch übler als der Stil der abgetretenen Bush-Administration.

 

Google ist ohnehin als vielfacher Rechtsverletzer bekannt. Es werden Daten von Benutzern über unzulässige Zeitspannen, ohne deren Wissen und oft gegen deren Willen aufbewahrt. Das schlägt wohl nun dem Fass den Boden aus. Die Urheberrechts-Expertin und Rechtsanwältin Sigrid Urbanek stellt Googles vorsätzlichen Bruch österreichischen Rechtes ganz klar fest: "Google ist ohne Zustimmung des Autors beziehungsweise des Verlages (jeder von den beiden hat eigene Urheberrechte) grundsätzlich nicht berechtigt, fremde Werke einzuscannen und Dritten über eine Datenbank zur Verfügung zu stellen." (siehe)

 

Hier ist eindeutig die EU-Kommission zum Handeln gefordert. Wie schon der Fall Microsoft gezeigt hat, verstehen US-Konzerne am besten die Sprache der Dollars. Zum Beispiel könnte mit einer saftigen Geldstrafe gegen Google ein Fonds für die Vergütung europäischer Autoren eingerichtet werden, die so lange erhöht wird bis Google bereit ist die Rechte von Autoren zu achten.

 

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Reaktionen auf diesen Artikel



An@nym, 11.02.2009
Danke
für diesen Kommentar. Hier wäre die EU-Kommission wirklich gefordert. Google hat genug Besitztümer in Europa um die hier angebrachten Beugestrafen auch durchsetzen zu können. Europa muss endlich aufhören sich von den Amis auf der Nase herumtanzen zu lassen!
Wenn sich die Amis das europäische geistige Eigentum unter den Nagel reissen wollen, dann muss dem energisch ein Riegel vorgeschoben werden.



Hans Meiser, 11.02.2009
Datenkrake und autoritärer Monopolist
Google bietet zu jedem Popel halt 1 Mrd (Schein-)Treffer, das überzeugt die Trotteln von den niederen Rängen, Auch wenn die Qualität zu wünschen übrig lässt. Nun könnte man ja sagen: wen kümmert's, der selbst denken kann. Das Dumme ist nur: bei eingescannten Büchern wird nichts mehr bezahlt. Und da hört das Denken dann halt auf.
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